Statuten
- Die Historische Gesellschaft Freiamt ist ein Verein von Freunden der Geschichte des Freiamtes und seiner Gemeinden und hat den Zweck, zur Erforschung der Freiämter Geschichte beizutragen.
- Einzelmitglied wird jeder, der sich beim Vorstand anmeldet und den Jahresbeitrag entrichtet. Als Kollektivmitglied werden Gemeinden, Schulen, Institute, Vereine und Behörden aufgenommen. Die Jahresbeiträge für Einzel-, Paar- und Kollektivmitgliedschaft werden von der Jahresversammlung festgelegt. Die Mitglieder erhalten die regelmässigen Veröffentlichungen der Gesellschaft unentgeltlich, ausserordentliche Publikationen zu einem ermässigten Preis.
- Alljährlich ist eine Jahresversammlung abzuhalten, zu der alle Mitglieder schriftlich eingeladen werden. Die Jahresversammlung hat den Jahresbericht des Präsidenten und die Jahresrechnung zu genehmigen, die Wahl der Vorstandsmitglieder, des Präsidenten und der Rechnungsrevisor vorzunehmen, alles mit einfachem Mehr. Anträge des Vorstandes über wichtige Vereingeschäfte sind in der Einladung aufzuführen; Anträge von Mitgliedern sollen mindestens 8 Tage vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich eingebracht werden.
- Der Vorstand besteht aus sieben bis neun Mitgliedern. Er wird von der Jahresversammlung jeweils für vier Jahre gewählt. Der Vorstand konstituiert sich selbst.Der Vorstand führt die ordentlichen Geschäfte der Gesellschaft. Er entscheidet über die Publikationen der Gesellschaft, soweit darüber nicht Beschlüsse der Jahresversammlung vorliegen.
- Als regelmässige Publikation der Gesellschaft erscheint die Jahresschrift "Unsere Heimat" mit Beiträgen aus dem Arbeitsgebiet.
- Im Übrigen gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Diese Satzungen wurden von der Jahresversammlung der Historischen Gesellschaft Freiamt am 15. Februar 1987 beschlossen und ersetzen jene vom 03. März 1929.
Der Präsident: Dr. Roman Brüschweiler Der Aktuar: Anton Wohler